Sachkundenachweis NRW Übungstest

Australian Shepherd Züchter aus Krefeld (NRW)

Sachkundenachweis NRW

In Nord­rhein-West­fa­len und ei­ni­gen an­de­ren Bun­des­län­dern muss für die Hal­tung ei­nes Aus­tra­li­an She­p­herds ein Sach­kun­de­nach­weis bei ei­ner zu­ge­las­se­nen Hun­de­schu­le oder ei­nem Tier­arzt ab­ge­legt wer­den. Un­se­rer Er­fah­rung nach kos­tet der Test etwa 35 €, kann aber na­tür­lich je nach Bun­des­land oder Hun­de­schu­le oder Tier­arzt variieren.

Die­ser Mul­ti­ple Choice Test, ähn­lich der beim Füh­rer­schein, um­fasst 100 Fra­gen, wo­von aber nur 30 bei der Prü­fung ab­ge­fragt wer­den. Du be­nö­tigst den Sach­kun­de­nach­weis, um dei­nen Hund bei der Steu­er anzumelden.

Hin­weis: Un­se­re Fra­gen sind den of­fi­zi­el­len Do­ku­men­ten von Sep­tem­ber 2016 ent­nom­men. Die For­mu­lie­run­gen wei­chen heu­te (2020) stel­len­wei­se deut­lich ab, fach­lich sind sie aber wei­ter­hin gül­tig. Aber ver­lasst euch nicht al­lein auf un­se­re Hilfestellung!

Die ”20/40”-Regelung: Für die Hal­tung ei­nes Hun­des, der aus­ge­wach­sen üb­li­cher­wei­se schwe­rer als 20 kg oder des­sen Schul­ter­hö­he üb­li­cher­wei­se 40 cm über­schrei­tet, muss der Hal­ter sei­ne Sach­kun­de nach­wei­sen. In ei­ni­gen an­de­ren Bun­des­län­dern gibt es ähnliche/vergleichbare Re­ge­lun­gen. Bit­te in­for­miert euch bei eu­rem Ord­nungs- oder Ve­te­ri­närs­amt, ob ihr eine sol­che Sach­kun­de nach­wei­sen müsst.

Wir können/dürfen euch die­sen Test nicht ab­neh­men. Aber wir kön­nen euch da­bei hel­fen, dass ihr den Test be­steht 🙂 Und jetzt viel Er­folg, wir drü­cken euch die Daumen!
Hin­weis: Du er­fährst nach je­der fal­schen Ant­wort, wie die richtige(n) Antwort(en) lauten.

Erklärung der Übungstests

Du be­kommst eine Aus­wahl aus 30 (von 110) Fra­gen ge­stellt, die im Sach­kun­de­nach­weis­test vor­kom­men kön­nen, die zum jet­zi­gen Zeit­punkt (Sep­tem­ber 2016) be­kannt sind. Das Aus­wäh­len von 30 Fra­gen aus dem Ka­ta­log der ver­füg­ba­ren Fra­gen ent­spricht dem Stan­dard­vor­ge­hen beim Sach­kun­de­nach­weis. Die For­mu­lie­run­gen sind wört­lich aus dem Test, den die Tier­ärz­te­kam­mer NRW ver­öf­fent­licht hat, über­nom­men.

Auch die Ab­bil­dun­gen ha­ben wir aus den öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Un­ter­la­gen über­nom­men. Die Qua­li­tät lässt in den Un­ter­la­gen schon ein biss­chen zu wün­schen üb­rig, aber wir ha­ben kei­ne Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men. Wir möch­ten dich auf den ech­ten Test vor­be­rei­ten und die­se Ab­bil­dun­gen wer­den dir so begegnen.

Wir über­neh­men na­tür­lich kei­ne Ge­währ da­für, dass wir hier al­les rich­tig zu­sam­men­ge­stellt ha­ben oder die Fra­gen zu­künf­tig durch die zu­stän­di­gen Be­hör­den ge­än­dert wer­den. Wir sind aber dank­bar da­für, wenn ihr uns auf Feh­ler oder Än­de­run­gen hin­weist.


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